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Umwelt und Entsorgung

Umwelt und Entsorgung

 

Altbatterie-Entsorgung (PDF)


Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus, oder Geräten, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden, sind wir als Händler gemäß dem Batteriegesetz verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren:


Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle beim Handel oder der Kommune zu bringen. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Sie können ihre gebrauchten Batterien auch an uns zurückschicken. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen:


QMT Ingenieurbüro
Fuchssteig 10
09376 Oelsnitz/E.


Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Außerdem enthalten Batterien wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Die Umwelt und qmtishop.de sagen Dankeschön.

 

Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

 

Die Zeichen unter der Mülltonne stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

 

 Altbatterieentsorgung

 Pb  Cd  Hg

 

Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Geräteherstellers nachzulesen.


Weitere Hinweise zum Batteriegesetz finden Sie im Verbraucherbereich der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) [www.grs-batterien.de].

 

 

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

 

Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. Die Entsorgung dieser Elektrogeräte im Hausmüll ist nach dem ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten), verboten! Sie sind als Verbraucher zur Entsorgung über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme der Kommune verpflichtet. Verbraucher können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.

 

Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Umwelt in der Rubrik Abfall: [www.bmu.de]

 

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